Wie vorsorgen für Krankheit und Tod? - Umfrage
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Grabkauf oder andere Instrumente – was ist wichtig für eine zeitgemäße Vorsorge? Wir hatten gefragt, wie man in Deutschland am besten für Krankheit und Todesfall vorsorgen sollte. Mehrfachnennungen waren möglich. Herzlichen Dank an alle, die an der Umfrage teilgenommen haben. Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Vorsorge-Ratgeber der Deutschen Friedhofsgesellschaft.
Heute stellen wir die Ergebnisse der Umfrage vor. Ein Hinweis vorab: Bei der finanziellen Vorsorge sollte immer darauf geachtet werden, dass bei Geldproblemen diese nicht – zum Beispiel vom Sozialamt – eingezogen werden kann.
Patientenverfügung auf Platz 1
Die Patientenverfügung wählten über 82 Prozent der Befragten als wichtig in der Vorsorge. Mit ihr wird festgelegt, wie ein Patient in welchen Fällen behandelt werden soll. Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Person einen Unfall hatte, im Koma liegt und sich nicht mehr äußern kann. Dann muss entschieden werden, welche Behandlungsschritte eingeleitet werden sollen.
Noch immer sind in solchen Fällen viele Ehepartner erstaunt, wenn sie im Krankenhaus hören, dass sie ohne Vollmacht weder Auskunft erhalten noch Anweisungen geben dürfen. Meist verhalten sich die Ärzte kulant. Wer jedoch auf der sicheren Seite sein will, schließt die Patientenverfügung ab. Vordrucke gibt es kostenlos auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Vorsorgevollmacht
Über 72 Prozent der Befragten wählten die Vorsorgevollmacht. Sie ist ein Instrument, um es einer anderen Person zu ermöglichen, im Notfall bestimmte Aufgaben zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Eine Anwendung der Vorsorgevollmacht beschreibt das folgende Beispiel: Eine Person ist länger im Krankenhaus. Um Formalitäten zu erledigen, hat sie eine Vorsorgevollmacht erteilt. Die bevollmächtigte Person kann nun für den Vollmachtgeber handeln. Im Bundesministerium der Justiz kann man sich den entsprechenden Vordruck herunterladen.
Testament
Rund 60 Prozent wählten das Testament als Instrument der Vorsorge aus. Wenn eine verstorbene Person kein Testament hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Mit einem Testament legt man als letzten Willen fest, wie was an wen vererbt werden soll.
Ein Hinweis, wie man die eigene Beisetzung wünscht, gehört übrigens nicht in das Testament. Denn ein Testament wird meist erst einige Wochen nach der Beerdigung des Verstorbenen eröffnet. Dann ist es allerdings zu spät.
Ein privates Testament, also ohne Mitwirkung eines Notars, muss handschriftlich verfasst werden. Wie man ein Testament verfasst, beschreibt unter anderem das Magazin Finanztip auf seiner Webseite.
Bestattungsvorsorge
„Nichts ist umsonst. Nicht einmal der Tod, denn der kostet das Leben.“, sagt ein Sprichwort. Natürlich fallen für eine Beerdigung auch Kosten an. Dazu zählt unter anderem die Überführung des Verstorbenen, Behördengänge mit Gebühren, ggf. die Einäscherung, die Trauerfeier und natürlich auch das Grab.
Rund 54 Prozent der Befragten halten die Bestattungsvorsorge für wichtig. Und in der Tat: In früheren Zeiten zahlten Krankenkassen im Todesfall einen Zuschuss. Heutzutage muss jede Person selbst vorsorgen. Eine Bestattungsvorsorge kann man bei einem Bestatter abschließen. Dort besteht die Möglichkeit, auch festzulegen, wie und wo man beigesetzt werden soll.
Alle Bestatter beraten zur Bestattungsvorsorge kostenfrei und unverbindlich. Man kann sich also erst einmal informieren, was für Möglichkeiten bestehen und an was man denken sollte. Eine gute Suche nach Bestattern in der Nähe bietet die Deutsche Friedhofsgesellschaft an.
Sterbegeldversicherung
Etwa 43 Prozent der Befragten entschieden sich auch für die Sterbegeldversicherung als Instrument der Vorsorge. Sie soll vor allem die Ausgaben für Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken. So sollen Hinterbliebenen nicht mit Kosten belastet werden bzw. es soll eine würdevolle Beerdigung nach den Vorstellungen des Verstorbenen ermöglicht werden. Einen Einblick – auch zur Diskussion zu Für und Wider – gibt Wikipedia.
Grab kaufen
19 Prozent wählten den Grabkauf für eine sinnvolle Vorsorge. Die Prozentzahl dürfte auch deshalb etwas niedriger sein, weil es heute oft noch schwer ist, ein Grab zu kaufen. Wobei dies natürlich umgangssprachlich zu sehen ist: Es wird kein Grab gekauft, sondern ein Nutzungsrecht.
Die Kosten für ein Grab nehmen einen immer größeren Anteil am Gesamtbudget der Beisetzungskosten ein. Die Grabgebühren steigen auf vielen Friedhöfen dramatisch an. Erhöhungen um 200 oder gar 500 Prozent sind keine Ausnahme mehr. Auch die Preise für die versteckten Kosten (Nutzung der Kapelle, Öffnen und Schließen des Grabes, etc.) steigen.
Sonstiges
Bei der Wahl „Sonstiges“ konnten die Befragten eigene Hinweise geben. Etwas über 7 Prozent nutzten dies.
Eine Aussage war beispielsweise: „Mit dem Kind, dem Partner oder den Eltern über den letzten Weg sprechen. Schon vieles im Vorfeld organisieren bzw. festlegen. Hinweise geben zu Todesanzeige, Grabrede bzw. Trauerrede oder die Musik für die Trauerfeier.“. Dies macht den Hinterbliebenen den Abschied meist etwas „einfacher“, da sie einen letzten Wunsch erfüllen können. Auch Streitigkeiten über das Wie und Was der Trauerfeier dürften weniger auftreten.
Angesprochen wurde auch die Möglichkeit der Körperspende. Hier vermacht der Verstorbene seinen Leichnam meist einer Universität zu Lehr- und Forschungszwecken. Angehende Ärzte können so mehr zur Anatomie des menschlichen Körpers lernen. Wer sich für die Körperspende entscheidet sollte bedenken, dass Hinterbliebene erst einmal kein Grab als Ort der Trauer haben werden. Viele Universitäten, wie beispielsweise die Goethe Universität in Frankfurt geben auf ihren Webseiten Auskunft zur Körperspende.
„Man sollte auch festlegen bzw. klären, was im Todesfall mit überlebenden Haustieren passiert“, waren weitere Hinweise unter Sonstiges. Wer wird sich um das Haustier kümmern? Besteht die Notwendigkeit, dies auch finanziell abzusichern? An dieser Stelle weisen wir auch gerne auf den Friedhof für die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier, Unser Hafen, hin. Dort wird das Thema Vorsorge auch aufgegriffen.
Gar nicht
Die Auswahl „gar nicht“ wurde bei der Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall nicht genutzt.